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Der ausländische Makler kann das Finanzamt über Ihre Transaktionen informieren
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Der ausländische Makler kann das Finanzamt über Ihre Transaktionen informieren

erstellt Paweł MosionekDezember 21 2017

Die MiFID II-Richtlinie rückt immer näher. Der Eintritt neuer Vorschriften in die EU ist für den 3. Januar 2018 geplant. Die Befürchtung betrifft hauptsächlich die TFI-Branche, betrifft jedoch direkt Unternehmen, die mit dem Verkauf von Anlageprodukten und Vermittlern befasst sind, d. H. Banken, Versicherer, aber auch Maklerhäuser. Es wird viele Änderungen geben, aber in diesem Artikel werden wir uns auf Steuerfragen konzentrieren.

Forex Steuern - wie es vorher war

Durch die Eröffnung eines Kontos in einem polnischen Brokerhaus gemäß den geltenden Vorschriften musste der Broker PIT-8c an seine Kunden ausstellen. Seine Kopie landete auch im Trader's Treasury Office. Auf der Grundlage von PIT-8c hat der Händler seine Transaktionen abgewickelt und Steuern bezahlt. Und hier sind keine Änderungen geplant.

siehe: Steuersaison - allgemeine Informationen

Das Problem waren jedoch immer Situationen, in denen wir die Dienste eines ausländischen Brokers in Anspruch nahmen. Händler haben mit vielen Zweifeln gekämpft, einschließlich:

  • Sind Sie sicher, dass Sie die Steuer durch den Handel mit einem ausländischen Makler begleichen müssen,
  • Wo können Konten abgerechnet werden - in unserem Land oder woher unser Broker kommt?
  • Abrechnen von allen Transaktionen, oder nur von Gewinnen, die auf Ihr Konto überwiesen wurden,
  • Welchen Wechselkurs sollte ich für die Währungsumrechnung akzeptieren, wenn wir ein Fremdwährungskonto haben?

Wir beantworten all diese Fragen in der 3-Reihe unserer Artikel.

Achten Sie darauf, zu lesen: Besteuerung von Einkommen aus dem Forex-Markt

Aber neben den oben genannten Zweifeln gab es auch zusätzliche Probleme. Erstens wusste das Finanzamt nichts von unseren Transaktionen, was das Kontrollrisiko erhöhte. In einer Situation, in der wir mit einem ausländischen Makler Gewinne gemacht und darauf Steuern bezahlt haben, stellte normalerweise niemand Fragen. Es wird davon ausgegangen, dass "wenn er es wahrscheinlich richtig bezahlt hat". Schlimmer noch, wenn etwas nicht stimmte. Und es wird nicht richtig sein, wenn wir einen Gewinn in der polnischen DM (die PIT-8c ausgibt) und einen Verlust bei einem ausländischen Broker (den wir von den Gewinnen des anderen Kontos abgezogen haben) verbuchen.

Kein Missbrauch mehr?

Der fehlende Zugang zu Informationen über Transaktionen mit Maklern aus anderen Ländern machte das Leben schwierig und erlaubte den Steuerzahlern Missbrauch. Das Inkrafttreten der EU-Richtlinie könnte dies ändern. Britische Makler forderten die Kunden auf, ihre NIP- (oder PESEL-) Nummer einzugeben und ihren steuerlichen Wohnsitz zu bestimmen. Auf der Grundlage dieser Daten kann der Broker Informationen über die abgeschlossenen Transaktionen weitergeben.

Hier ist eine E-Mail von einem der britischen Broker:

Die von der MiFID II festgelegten Steuervorschriften und neuen Rechnungslegungsstandards erfordern, dass wir bestimmte Informationen über Finanztransaktionen erheben und melden. MIFID II soll die Transparenz auf den Finanzmärkten erhöhen und wird ab 3 Januar 2018 wirksam werden, um den Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungssektor zu stärken.

Bitte geben Sie uns die in den beigefügten Formularen angeforderten Informationen, damit wir die neuen Vorschriften einhalten können. Der Broker kann dieses Formular nicht in Ihrem Namen ausfüllen. Wir bitten Sie, die erforderlichen Informationen vor dem 31. Dezember 2017 bereitzustellen.

Wenn die erforderlichen Daten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgefüllt werden, werden wir wahrscheinlich Ende dieses Jahres unser Investitionskonto schließen oder aussetzen können, was unseren Handel stoppen könnte. Makler informieren jedoch nicht direkt darüber, in welchen Situationen sie Daten an das Finanzamt übermitteln, und wenn ja, mit welcher Häufigkeit werden sie dies tun.

Zypern hat auch selbst Veränderungen im Bereich der Transaktionsberichterstattung eingeführt er verpflichtete lokale Makler, die Gewinne der Händler zu melden aus der Gruppe der EU- und OECD-Länder. In diesem Fall wurden jedoch mehrere Ausschlüsse verwendet.

Es sollte jedoch daran erinnert werden, dass diese Vorschriften es den Händlern nicht erleichtern, sich niederzulassen. Der ausländische Broker ist nicht verpflichtet, eine auf dem PIT-8c-Modell basierende Transaktionserklärung für uns vorzubereiten. Alle Transaktionen müssen von uns selbst erledigt werden. Und das scheint sehr problematisch zu sein, vor allem, wenn wir mehrere hundert Transaktionen auf einem Konto in einer Fremdwährung getätigt haben.

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Über den Autor
Paweł Mosionek
Ein aktiver Händler auf dem Forex-Markt seit 2006. Herausgeber des Forex Nawigator-Portals und Chefredakteur und Mitgestalter der ForexClub.pl-Website. Referent bei der Konferenz "Focus on Forex" an der Warsaw School of Economics, "NetVision" an der Technischen Universität Danzig und "Financial Intelligence" an der Universität Danzig. Zweimaliger Gewinner des von DM XTB organisierten "Junior Trader" - Investitionsspiels für Studenten. Süchtig nach Reisen, Motorrädern und Fallschirmspringen.